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Rechtsanwalt Busold
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Kosteninfo

Die Gebühren eines Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Rechts-anwaltsvergütungsgesetz (RVG): meist nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit und je nach Art der Tätigkeit des Anwalts. Wird z.B. außergerichtlich 2.000€ Schadensersatz gefordert, so betragen bei durchschnittlichem Aufwand des Anwalts die Kosten 326,73 € inkl. MwSt..

 

Ist der / die Auftraggeber/in Verbraucher/in, beträgt die Gebühr für einen mündlichen / schriftlichen Rat, eine Auskunft oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 € netto.

 

Alternativ können die entstehenden Kosten individuell vereinbart werden (z.B. nach Zeitaufwand oder als Pauschalhonorar), jedoch bei gerichtlicher Vertretung nicht unterhalb der RVG-Sätze.

Gerne berechnen wir Ihnen vor Beauftragung die Höhe der zu erwartenden Kosten.

 

Oft hat der rechtliche Gegner die Kosten zu tragen bzw. Ihnen als Schaden zu ersetzen. Gern informiere ich Sie über Details.
Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie dort, inwieweit diese eintritt.

Für Details finden Sie auf der Webseite des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einen Gebührenrechner.


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Kontakt:

Rechtsanwalt
Christian Busold
Spießweg 88
13437 Berlin

Tel. 030 - 392009-55

Fax 030 - 392009-56

Mail: [email protected]

 


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